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Pressemitteilung Nr. 39/2011 vom 11. Mai 2011


Planfeststellung eines ersten Abschnitts der A 14 Magdeburg - Schwerin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in zwei Klageverfahren über einen ersten Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für den geplanten Neubau der Autobahn A 14 Magdeburg - Schwerin mündlich verhandelt. Die beiden Verfahren betrafen einen rund 7,5 km langen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Wolmirstedt und Colbitz (VKE 1.2).

Ein privater Kläger wandte sich gegen die Inanspruchnahme seines Grundbesitzes, der abbauwürdige Bodenschätze enthalte (Verfahren BVerwG 9 A 15.10). In diesem Verfahren wird das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch, dem 25. Mai 2011, eine Entscheidung verkünden.

In dem anderen Verfahren machte ein Naturschutzverein naturschutzrechtliche Mängel geltend; ferner rügte er u.a. die Abschnittsbildung, die Bedarfsfeststellung und die Variantenuntersuchung als fehlerhaft (BVerwG 9 A 11.10). Dieses Verfahren ist durch einen zwischen den Beteiligten geschlossenen Vergleich beendet worden. Dieser besteht im Wesentlichen darin, dass der Beklagte ein rund 1,5 km langes Teilstück nördlich der geplanten Anschlussstelle Colbitz aus der Planfeststellung herausgenommen hat.

BVerwG 9 A 11.10 und 15.10


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