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Pressemitteilung Nr. 86/2011 vom 19. Oktober 2011


Ausbau der Weser

Einige sachlich unzutreffende Pressemeldungen zu einer angeblichen gerichtlichen Entscheidung zum Ausbau der Weser geben Veranlassung zu folgender Klarstellung:

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest für den Ausbau der Bundeswasserstraße Weser (Vertiefung der Unterweser und Vertiefung der Außenweser einschließlich einer hafenbezogenen Wendestelle und von Hafenzufahrten) sind sieben Klagen von Landwirten, von Werften, des Bundes Naturschutz, einer Gemeinde und eines Industriebetriebs beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Das Bundesverwaltungsgericht kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung einer dieser Klagen anordnen und damit einen vorläufigen Baustopp verhängen. Solche Eilanträge wurden von vier Klägern - u. a. vom Bund Naturschutz - gestellt. Über diese Anträge hat das Bundesverwaltungsgericht bislang nicht entschieden. Vielmehr hat es nach Eingang der Anträge die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gebeten sicherzustellen, dass bis zur Entscheidung über die Anträge mit den Bauarbeiten nicht begonnen wird. Dies wurde zugesagt. Einer gerichtlichen Entscheidung über die Eilanträge bedurfte es deshalb zunächst nicht.

Für das weitere Verfahren hat das Bundesverwaltungsgericht mit den vier Antragstellern und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Folgendes vereinbart: Im Frühjahr 2012 wird der Berichterstatter des Gerichts einen Ortstermin an der Unter- und an der Außenweser durchführen. Anschließend wird das weitere Verfahren vor Ort mit allen Klägern und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erörtert werden. Es wird dann auch geklärt, ob es - freiwillig oder aufgrund einer Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts - zu einem Baustopp bis zur Entscheidung über die Klagen in der Hauptsache kommt.

BVerwG 7 A 13.11 u.a.

BVerwG 7 VR 9.11 u.a.


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