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Pressemitteilung Nr. 14.02.2013 vom 14. Februar 2013


Neuordnung der Landgerichtsbezirke vollzogen

Mit vom Landtag am 19.12.2011 beschlossenem Gesetz sind die Gerichtsbezirke der Landgerichte im Lande Brandenburg mit Wirkung ab dem 1.1.2013 geändert worden. Das Amtsgericht Schwedt/Oder gehört seit Jahresbeginn nicht mehr zum Bezirk des Landgerichts Frankfurt (Oder), sondern zu dem des Landgerichts Neuruppin. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen ist nicht mehr Teil des Bezirks des Landgerichts Potsdam, sondern gehört nunmehr zum Bezirk des Landgerichts Cottbus.

Ist für Entscheidungen über Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen das Landgericht zuständig, müssen bei diesen beiden Amtsgerichten die neuen Zuständigkeiten beachtet werden.

Diese Veränderung hat auch zur Folge, dass für den Bezirk der betroffenen beiden Amtsgerichte neue Registergerichte zuständig geworden sind. Im Land Brandenburg sind die seit Ende 2006 elektronisch geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister in den jeweiligen Landgerichtsbezirken bei den Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam konzentriert.

Die insgesamt 1.137 Registersachen (Handels-, Partnerschafts-, Genossenschaftsund Vereinsregistersachen), die den Bezirk des Amtsgerichts Schwedt/Oder betreffen, sind deshalb vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) in die bei dem Amtsgericht Neuruppin geführten Register umgeschrieben worden. Entsprechendes gilt für die 2.686 Registersachen, die den Bezirk des Amtsgerichts Königs Wusterhausen betreffen und vom Amtsgericht Potsdam an das Amtsgericht Cottbus abgegeben wurden.

Brandenburg, den 14. Februar 2013


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