Mit vom Landtag am 19.12.2011 beschlossenem Gesetz sind die Gerichtsbezirke
der Landgerichte im Lande Brandenburg mit Wirkung ab dem 1.1.2013 geändert
worden. Das Amtsgericht Schwedt/Oder gehört seit Jahresbeginn nicht mehr zum
Bezirk des Landgerichts Frankfurt (Oder), sondern zu dem des Landgerichts Neuruppin.
Das Amtsgericht Königs Wusterhausen ist nicht mehr Teil des Bezirks des
Landgerichts Potsdam, sondern gehört nunmehr zum Bezirk des Landgerichts Cottbus.
Ist für Entscheidungen über Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen
das Landgericht zuständig, müssen bei diesen beiden Amtsgerichten die neuen Zuständigkeiten
beachtet werden.
Diese Veränderung hat auch zur Folge, dass für den Bezirk der betroffenen beiden
Amtsgerichte neue Registergerichte zuständig geworden sind. Im Land Brandenburg
sind die seit Ende 2006 elektronisch geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-
und Vereinsregister in den jeweiligen Landgerichtsbezirken bei den
Amtsgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam konzentriert.
Die insgesamt 1.137 Registersachen (Handels-, Partnerschafts-, Genossenschaftsund
Vereinsregistersachen), die den Bezirk des Amtsgerichts Schwedt/Oder betreffen,
sind deshalb vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) in die bei dem Amtsgericht Neuruppin
geführten Register umgeschrieben worden. Entsprechendes gilt für die 2.686
Registersachen, die den Bezirk des Amtsgerichts Königs Wusterhausen betreffen
und vom Amtsgericht Potsdam an das Amtsgericht Cottbus abgegeben wurden.
Brandenburg, den 14. Februar 2013
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