Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat heute
einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem
die Antragsteller im Wesentlichen die für den 18. April 2013 vorgesehene
Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über die „Zypern-Hilfe“
verhindern wollen. Die Begründung des Beschlusses wird gemäß § 32 Abs. 5
Satz 2 BVerfGG zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt.
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