<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Sicherungsverwahrung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
	<atom:link href="https://www.michael-kirchhoff.com/tag/sicherungsverwahrung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.michael-kirchhoff.com</link>
	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
	<lastBuildDate>Fri, 14 Aug 2020 12:58:10 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=5.7.2</generator>
	<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Bielefeld zu den Morden in Hille rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-bielefeld-zu-den-morden-in-hille-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2020 12:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=5878</guid>

					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Bielefeld zu den Morden in Hille rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 104/2020&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-bielefeld-zu-den-morden-in-hille-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Bielefeld zu den Morden in Hille rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h1>Urteil des Landgerichts Bielefeld zu den Morden in Hille rechtskräftig</h1>



<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 104/2020</p>



<p><strong>Beschluss vom 28. Juli 2020 &#8211; 4 StR 97/20</strong></p>



<p>Das Landgericht hat den 53jährigen Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung und seinen 26jährigen &#8222;Ziehsohn&#8220; wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem hat es jeweils festgestellt, dass die Schuld der Angeklagten besonders schwer wiegt.</p>



<p>Nach den Feststellungen des Landgerichts töteten die auf einem Hof in Hille lebenden Angeklagten gemeinsam zwei Männer, die sie heimtückisch erschlugen. Darüber hinaus tötete der 53jährige Angeklagte einen Nachbarn auf ähnliche Weise.</p>



<p>Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf mehrere Verfahrensrügen und auf die Sachrüge gestützten Revisionen der beiden Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld ist damit rechtskräftig.</p>



<p><strong>Vorinstanz:</strong></p>



<p>Landgericht Bielefeld &#8211; Urteil vom 19. Juli 2019 – 1 Ks – 446 Js 91/18 – 13/18</p>



<p>Karlsruhe, den 5. August 2020</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-bielefeld-zu-den-morden-in-hille-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Bielefeld zu den Morden in Hille rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil gegen entflohenen Strafgefangenen wegen Raubes u.a. rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-entflohenen-strafgefangenen-wegen-raubes-u-a-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jul 2019 20:01:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[räuberischer Angriff]]></category>
		<category><![CDATA[schwerer Raub]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=5020</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 96/2019 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-entflohenen-strafgefangenen-wegen-raubes-u-a-rechtskraeftig/">Urteil gegen entflohenen Strafgefangenen wegen Raubes u.a. rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 96/2019</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 9. November 2018 verworfen, welches den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes und räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer u.a. zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet hat.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts überfiel der in anderer Sache wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte und während einer Ausführung entwichene Strafgefangene zwei Frauen, um Geld, Wertgegenstände und ein Kraftfahrzeug zur Fortsetzung seiner Flucht an sich zu bringen.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Ravensburg &#8211; Urteil vom 9. November 2018 – 7 KLs 37 Js 27689/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 19. Juli 2019</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-entflohenen-strafgefangenen-wegen-raubes-u-a-rechtskraeftig/">Urteil gegen entflohenen Strafgefangenen wegen Raubes u.a. rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Staufener Missbrauchsfall</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/staufener-missbrauchsfall-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 May 2019 20:25:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Darknet]]></category>
		<category><![CDATA[Missbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=4901</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 62/2019 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren über zwei&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/staufener-missbrauchsfall-2/">Staufener Missbrauchsfall</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 62/2019</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Revisionsverfahren über zwei Urteile des Landgerichts Freiburg in dem Komplex des so genannten &#8222;Staufener Missbrauchsfalls&#8220; entschieden. In beiden Fällen hat der Senat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft die Nichtanordnung der (vorbehaltlosen bzw. vorbehaltenen) Unterbringung der Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beanstandet. In einem Fall hat der Senat zudem auf die Revision des Angeklagten den Strafausspruch aufgehoben.</p>
<p align="justify">Der Revisionsentscheidung lagen folgende Urteile zugrunde:</p>
<p align="justify">Einen 51jährigen Angeklagten hatte das Landgericht u.a. wegen zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Tatopfer war ein 2008 geborener Junge, der von dem Lebensgefährten seiner Mutter – mit deren Einverständnis – über das sog. &#8222;Darknet&#8220; verschiedenen Freiern, so auch dem Angeklagten, gegen Entgelt zur Vornahme sexueller Handlungen angeboten worden war.</p>
<p align="justify">Mit einem zweiten Urteil hatte das Landgericht einen 34jährigen Angeklagten mit spanischer Staatsangehörigkeit, der zur Tatbegehung eigens aus Spanien nach Deutschland eingereist war, u.a. wegen 14 Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen der Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern – betroffen war dasselbe Tatopfer wie im erstgenannten Fall – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify">In beiden Fällen hatte das Landgericht von der Anordnung der (vorbehaltlosen bzw. vorbehaltenen) Unterbringung der Angeklagten in der Sicherungsverwahrung abgesehen, dies aber nicht rechtsfehlerfrei begründet. Deshalb hat der Senat die Urteile insoweit auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft aufgehoben.</p>
<p align="justify">Zudem hat der Senat im erstgenannten Verfahren – auf die Revision des Angeklagten – auch den Strafausspruch des erstinstanzlichen Urteils aufgehoben, da das Landgericht einen wesentlichen, zugunsten des Angeklagten wirkenden Strafzumessungsgesichtspunkt unberücksichtigt gelassen hatte.</p>
<p align="justify">In beiden Verfahren ist daher nochmals über die Frage der Unterbringung der Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu verhandeln, im erstgenannten Verfahren zudem über den Strafausspruch. Die Schuldsprüche der Urteile waren in beiden Verfahren nicht angefochten und sind daher rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanzen: </b></p>
<p align="justify"><b>4 StR 511/18 </b></p>
<p align="justify">Landgericht Freiburg im Breisgau – Urteil vom 16. Mai 2018 – 1/18 6 KLs 160 Js 33561/17</p>
<p align="justify">und</p>
<p align="justify"><b>4 StR 578/18 </b></p>
<p align="justify">Landgericht Freiburg im Breisgau – Urteil vom 6. August 2018 – 5/18 – 6 KLs 160 Js 32949/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 9. Mai 2019</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/staufener-missbrauchsfall-2/">Staufener Missbrauchsfall</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Staufener Missbrauchsfall</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/staufener-missbrauchsfall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Apr 2019 09:00:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=4810</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 44/2019 Das Landgericht Freiburg hat in dem Komplex des so genannten&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/staufener-missbrauchsfall/">Staufener Missbrauchsfall</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 44/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Freiburg hat in dem Komplex des so genannten &#8222;Staufener Missbrauchsfalls&#8220; einen zur Tatzeit 37jährigen Angeklagten u.a. wegen dreier Sexualstraftaten zum Nachteil des achtjährigen Tatopfers zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und Sicherungsverwahrung angeordnet. Darüber hinaus hat es den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgelds an das Kind verpflichtet.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte, der das Urteil im Schuld- und Strafausspruch akzeptierte, wandte sich mit seiner Revision nur gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte das Kind gemeinsam mit dem Lebensgefährten der Mutter des Kindes in drei Fällen sexuell missbraucht und die Taten gefilmt.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten im Beschlussverfahren verworfen. Das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 2. Juli 2018 ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Freiburg im Breisgau &#8211; Urteil vom 2. Juli 2018 – 2/18 &#8211; 6 KLs 160 Js 35554/17</p>
<p align="justify"><b>Hauptverhandlungen am 9. Mai 2019 in den Verfahren 4 StR 511/18 um 10.00 Uhr und 4 StR 578/18 um 9.15 Uhr </b></p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des BGH wird am 9. Mai 2019 in zwei weiteren Verfahren, die zum Komplex &#8222;Staufener Missbrauchsfall&#8220; gehören, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und in einer Sache auch über die Revision eines Angeklagten mündlich verhandeln. Die Staatsanwaltschaft beanstandet mit ihren Revisionen insbesondere, dass das Landgericht Sicherungsverwahrung nicht angeordnet hat.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Freiburg im Breisgau &#8211; Urteil vom 7. Mai 2018 – 1/18 6 KLs 160 Js 33561/17</p>
<p align="justify"><b>und </b></p>
<p align="justify">Landgericht Freiburg im Breisgau &#8211; Urteil vom 6. August 2018 – 5/18 – 6 KLs 160 Js 32949/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 9. April 2019</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/staufener-missbrauchsfall/">Staufener Missbrauchsfall</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung im Fall Carolin G. überwiegend rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-freiburg-i-br-wegen-mordes-und-besonders-schwerer-vergewaltigung-im-fall-carolin-g-ueberwiegend-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Feb 2019 20:57:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiburg]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=4682</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 13/2019 Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat den Angeklagten wegen Mordes&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-freiburg-i-br-wegen-mordes-und-besonders-schwerer-vergewaltigung-im-fall-carolin-g-ueberwiegend-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung im Fall Carolin G. überwiegend rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 13/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass seine Schuld besonders schwer wiegt; außerdem hat es seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts vergewaltigte der Angeklagte Anfang November 2016 die ihm unbekannte, 27jährige Carolin G, die im Bereich eines Wäldchens joggte, und tötete sein Opfer mit mehreren massiven Schlägen.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt und insbesondere die Feststellung besonderer Schuldschwere als rechtsfehlerhaft beanstandet.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel des Angeklagten überwiegend verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit der Feststellung besonderer Schuldschwere ist damit rechtskräftig. Keinen Bestand hatte das Urteil, soweit die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten wurde.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hatte zunächst eine Grundsatzentscheidung zu der Rechtsfrage zu treffen, ob Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe vorbehalten werden kann (vgl. § 66a StGB). Der Bundesgerichtshof hat dies bejaht. Die Maßregelanordnung hatte jedoch keinen Bestand, weil das Landgericht die in seinem Ermessen liegende Entscheidung nicht ausreichend begründet hat.</p>
<p align="justify">Die Sache bedarf daher zur Beantwortung der Frage, ob gegen den Angeklagten neben der nunmehr rechtskräftig verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe Sicherungsverwahrung vorbehalten werden kann, neuer Verhandlung und Entscheidung.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Freiburg im Breisgau &#8211; Urteil vom 22. Dezember 2017 &#8211; 8/17 Ks 300 Js 17151/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 7. Februar 2019</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-freiburg-i-br-wegen-mordes-und-besonders-schwerer-vergewaltigung-im-fall-carolin-g-ueberwiegend-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung im Fall Carolin G. überwiegend rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Urteil gegen de so genannten &#8222;Laserman&#8220; rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-de-so-genannten-laserman-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Nov 2018 21:51:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Laserman]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.michael-kirchhoff.com/?p=4473</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 178/2018 Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Mordes&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-de-so-genannten-laserman-rechtskraeftig/">Urteil gegen de so genannten &#8222;Laserman&#8220; rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 178/2018</p>
<p align="justify">Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts war der schwedische Angeklagte bereits 1995 in seinem Heimatland wegen Mordes und neunfachen versuchten Mordes aus fremdenfeindlichen Motiven sowie wegen zahlreicher Banküberfälle zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der wegen seiner Tatausführung als &#8222;Lasermann&#8220; in der Presse bekannt gewordene Angeklagte – er hatte für seine Anschläge ein Gewehr mit einer Laserzielvorrichtung benutzt – hielt sich während seiner Flucht vor der schwedischen Strafverfolgung u. a. in Deutschland auf. Hier verfolgte er am frühen Morgen des 23. Februar 1992 eine Frau und tötete sie heimtückisch, indem er ihr aus kürzester Distanz seitlich in den Kopf schoss. Zur Verurteilung kam diese Tat erst am 21. Februar 2018, weil der in Schweden inhaftierte Angeklagte erst Ende 2016 nach Deutschland ausgeliefert worden war.</p>
<p align="justify">Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte unbeschränkt Revision eingelegt und die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, weil das angefochtene Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil enthält.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Frankfurt am Main &#8211; Urteil vom 21. Februar 2018 &#8211; 5/22 Ks &#8211; 3390 Js 22158/93</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 27. November 2018</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-gegen-de-so-genannten-laserman-rechtskraeftig/">Urteil gegen de so genannten &#8222;Laserman&#8220; rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe rechtmäßig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/sicherungsverwahrung-neben-lebenslanger-freiheitsstrafe-rechtmaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jun 2017 12:57:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[lebenslange Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=2855</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 97/2017 Das Landgericht Köln hat den Angeklagten wegen zahlreicher Sexualdelikte zum&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/sicherungsverwahrung-neben-lebenslanger-freiheitsstrafe-rechtmaessig/">Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe rechtmäßig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 97/2017</p>
<p align="justify">Das Landgericht Köln hat den Angeklagten wegen zahlreicher Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Darüber hinaus hat es die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte am 10. Dezember 2014 das 18-jährige Tatopfer, das ihn wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs angezeigt hatte, zunächst zu einer schriftlichen Rücknahme der Anschuldigungen gezwungen und dann von der Staumauer der Brucher Talsperre gestoßen, um die gegen ihn laufenden polizeilichen Ermittlungen zu beenden. Bei der Tat, mit der ein Selbstmord vorgetäuscht werden sollte, wurde das Tatopfer lebensgefährlich verletzt.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Er hat insbesondere geltend gemacht, die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung sei neben der lebenslangen Freiheitsstrafe unverhältnismäßig.</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision verworfen, da das Landgericht zu Recht die Sicherungsverwahrung neben der lebenslangen Freiheitsstrafe angeordnet hatte. Die Kombination der beiden Sanktionen auch in Fällen, in denen dem Tatgericht für die Anordnung der Maßregel ein Ermessen eingeräumt ist, ist grundsätzlich möglich und verhältnismäßig.</p>
<p align="justify">Zwar wird es regelmäßig nicht zum anschließenden Vollzug der Sicherungsverwahrung kommen, da die lebenslange Freiheitsstrafe vollstreckt wird, solange der Verurteilte gefährlich ist. Im Falle der Aussetzung der weiteren Vollstreckung tritt aber bei gleichzeitiger Anordnung der Maßregel zusätzlich Führungsaufsicht ein. Diese ermöglicht eine gegenüber der Bewährungsüberwachung intensivere und ggf. längere Überwachung des dann in Freiheit befindlichen Verurteilten. Da die Strafkammer eine solche intensivere Überwachung für erforderlich gehalten hat, war die Anordnung ermessensfehlerfrei und im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Angeklagten verhältnismäßig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Köln – Urteil vom 3. Dezember 2015 – 111 Ks 6/15 – 90 Js 56/14</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 28. Juni 2017</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/sicherungsverwahrung-neben-lebenslanger-freiheitsstrafe-rechtmaessig/">Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe rechtmäßig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin aufgehoben</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/nichtanordnung-der-sicherungsverwahrung-im-fall-der-entfuehrung-und-ermordung-zweier-jungen-in-potsdam-und-berlin-aufgehoben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Jun 2017 12:53:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[besondere Schwere der Schuld]]></category>
		<category><![CDATA[Entführung]]></category>
		<category><![CDATA[Ermordung]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.michael-kirchhoff.com/?p=2853</guid>

					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 96/2017 Das Landgericht hat den heute 34-jährigen Angeklagten wegen Mordes in&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/nichtanordnung-der-sicherungsverwahrung-im-fall-der-entfuehrung-und-ermordung-zweier-jungen-in-potsdam-und-berlin-aufgehoben/">Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin aufgehoben</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 96/2017</p>
<p align="justify">Das Landgericht hat den heute 34-jährigen Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und Körperverletzung, in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes und Vergewaltigung, im anderen Fall in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes, zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherungsverwahrung hat es nicht angeordnet.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts entführte der Angeklagte am 8. Juli 2015 in Potsdam einen sechsjährigen Jungen. Danach vergewaltigte und erstickte er ihn. Die Leiche vergrub er in seinem Gartengrundstück in Luckenwalde. Am 1. Oktober 2015 entführte er auf dem Gelände des Landesamts für Gesundheit und Soziales (&#8222;LaGeSo&#8220;) in Berlin-Moabit den vierjährigen Sohn einer Asylbewerberin. Er verbrachte ihn in seine Wohnung, missbrauchte ihn sexuell und erwürgte ihn.</p>
<p align="justify">Der 5. (&#8222;Leipziger&#8220;) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das – nach Verwerfung der Revision des Angeklagten im Beschlusswege im Übrigen bereits rechtskräftige – Urteil aufgehoben, soweit das Landgericht Potsdam von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgesehen hat.</p>
<p align="justify">Die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist vom Gesetzgeber neben lebenslanger Freiheitsstrafe im Jahr 2002 ausdrücklich zugelassen worden. Das gilt auch für die hier in Frage stehende Ermessensanordnung (§ 66 Abs. 3 Satz 2 StGB). Die Novellierung des Rechts der Sicherungsverwahrung im Jahr 2013 hat daran nichts geändert. Vielmehr sprechen nach neuem Recht weitere Gesichtspunkte dafür, dass lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung kumulativ verhängt bzw. angeordnet werden dürfen. Unter anderem wird nunmehr einem zu Freiheitsstrafe Verurteilten bei zusätzlicher Anordnung der Sicherungsverwahrung bereits im Strafvollzug besondere Betreuung gewährt (§ 66c Abs. 2, 1 Nr. 1 StGB). Es liegt nahe, dass der Gesetzgeber dieses Betreuungsangebot auch zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten nicht hat vorenthalten wollen, bei denen ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die durch § 67a Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 StGB ermöglichte nachträgliche Überweisung eines Verurteilten, bei dem zugleich Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist, bereits aus dem Strafvollzug in eine Maßregel nach § 63 StGB (Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus) oder § 64 StGB (Unterbringung in der Entziehungsanstalt).</p>
<p align="justify">Die Entscheidung des Landgerichts, von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen, hatte keinen Bestand. Denn die Schwurgerichtskammer hat einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt. Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass sie für die Annahme des Merkmals des Hangs zur Begehung erheblicher Straftaten (§ 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB) zu Unrecht einen symptomatischen Zusammenhang zwischen einer bei dem Angeklagten vorliegenden Persönlichkeitsstörung und den von ihm begangenen Straftaten vorausgesetzt hat. Ein solcher ist jedoch nicht erforderlich, weil es nach der Gesetzesfassung auf die Ursache des Hangs nicht ankommt. Darüber hinaus sind in die landgerichtliche Gesamtwürdigung zum Tatbestandsmerkmal des Hangs nicht alle relevanten Faktoren eingestellt worden.</p>
<p align="justify">Die Sache bedarf danach allein zur Frage der Sicherungsverwahrung neuer Verhandlung und Entscheidung.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Potsdam – Urteil vom 26. Juli 2016 – 21 Ks 2/16</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 28. Juni 2017</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/nichtanordnung-der-sicherungsverwahrung-im-fall-der-entfuehrung-und-ermordung-zweier-jungen-in-potsdam-und-berlin-aufgehoben/">Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin aufgehoben</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
