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	<title>Vergewaltigung &#8211; DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</title>
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	<description>▶ Ihre Anwaltskanzlei und Steuerkanzlei in Potsdam und Berlin für Steuerrecht, Steuerberatung, Wirtschaftsstrafrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht</description>
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		<title>Urteil des Landgerichts Wiesbaden im Fall &#8222;Susanna&#8220; rechtskräftig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2020 08:03:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[besondere Schwere der Schuld]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Urteil des Landgerichts Wiesbaden im Fall &#8222;Susanna&#8220; rechtskräftig Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 55/2020 Beschluss vom&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h1 align="justify">Urteil des Landgerichts Wiesbaden im Fall &#8222;Susanna&#8220; rechtskräftig</h1>
<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 55/2020</p>
<p align="justify"><b>Beschluss vom 28. April 2020 – 2 StR 25/20 </b></p>
<p align="justify">Das Landgericht Wiesbaden hat den zur Tatzeit 21 Jahre alten Angeklagten, einen irakischen Asylbewerber, wegen Mordes, Vergewaltigung und wegen weiterer schwerer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer vergewaltigte der Angeklagte im April 2018 nachts in Wiesbaden die 14-jährige Susanna und erwürgte sie anschließend, um sie so an einer Strafanzeige zu hindern. Nach der Tat floh er in den Irak, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen, an Beamte der Bundespolizei übergeben und nach Deutschland rückgeführt wurde.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat ein Verfahrenshindernis wegen seiner Rückführung aus dem Irak geltend gemacht und sich im Übrigen mit Verfahrensbeanstandungen und der Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt.</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat hat seine Revision als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Wiesbaden – Urteil vom 10. Juli 2019 – 2 Ks – 2234 Js 24094/18</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 12. Mai 2020</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verurteilung des Angeklagten wegen Überfalls in der Siegaue bei Bonn rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-des-angeklagten-wegen-ueberfalls-in-der-siegaue-bei-bonn-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Mar 2019 21:27:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[räuberische Erpressung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Überfall]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 33/2019 Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung in&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/verurteilung-des-angeklagten-wegen-ueberfalls-in-der-siegaue-bei-bonn-rechtskraeftig/">Verurteilung des Angeklagten wegen Überfalls in der Siegaue bei Bonn rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 33/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte durch Beschluss vom 11. April 2018 den Schuldspruch des landgerichtlichen Urteils bestätigt und insoweit die Revision des Angeklagten verworfen. Er hatte jedoch den Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen, weil das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hatte (vgl. Presserklärung Nr. 92/2018).</p>
<p align="justify">Nach den damit rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts überfiel der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 2. April 2017 ein junges Paar, das in der Siegaue zeltete. Er erzwang unter Vorhalt einer Astsäge von beiden Opfern die Herausgabe von Wertsachen. Anschließend vergewaltigte er die junge Frau vor dem Zelt, während der Mann in Todesangst in dem Zelt verharren musste, von wo er die Polizei alarmierte.</p>
<p align="justify">Nach erneuter Hauptverhandlung zum Strafmaß hat Landgericht den Angeklagten nunmehr zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt und ergänzend festgestellt, dass bei dem Angeklagten bei der Tatbegehung keine Einschränkung der Schuldfähigkeit vorlag.</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen diese Verurteilung durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit insgesamt rechtskräftig.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Bonn &#8211; Urteil vom 5. Oktober 2018 – (23 KLs 21/18)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 22. März 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung im Fall Carolin G. überwiegend rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-freiburg-i-br-wegen-mordes-und-besonders-schwerer-vergewaltigung-im-fall-carolin-g-ueberwiegend-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Feb 2019 20:57:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Freiburg]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherungsverwahrung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 13/2019 Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat den Angeklagten wegen Mordes&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-freiburg-i-br-wegen-mordes-und-besonders-schwerer-vergewaltigung-im-fall-carolin-g-ueberwiegend-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung im Fall Carolin G. überwiegend rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 13/2019</p>
<p align="justify">Das Landgericht Freiburg im Breisgau hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass seine Schuld besonders schwer wiegt; außerdem hat es seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts vergewaltigte der Angeklagte Anfang November 2016 die ihm unbekannte, 27jährige Carolin G, die im Bereich eines Wäldchens joggte, und tötete sein Opfer mit mehreren massiven Schlägen.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte hat gegen dieses Urteil Revision eingelegt und insbesondere die Feststellung besonderer Schuldschwere als rechtsfehlerhaft beanstandet.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel des Angeklagten überwiegend verworfen. Die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit der Feststellung besonderer Schuldschwere ist damit rechtskräftig. Keinen Bestand hatte das Urteil, soweit die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vorbehalten wurde.</p>
<p align="justify">Der Bundesgerichtshof hatte zunächst eine Grundsatzentscheidung zu der Rechtsfrage zu treffen, ob Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe vorbehalten werden kann (vgl. § 66a StGB). Der Bundesgerichtshof hat dies bejaht. Die Maßregelanordnung hatte jedoch keinen Bestand, weil das Landgericht die in seinem Ermessen liegende Entscheidung nicht ausreichend begründet hat.</p>
<p align="justify">Die Sache bedarf daher zur Beantwortung der Frage, ob gegen den Angeklagten neben der nunmehr rechtskräftig verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe Sicherungsverwahrung vorbehalten werden kann, neuer Verhandlung und Entscheidung.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">Landgericht Freiburg im Breisgau &#8211; Urteil vom 22. Dezember 2017 &#8211; 8/17 Ks 300 Js 17151/17</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 7. Februar 2019</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-dessau-rosslau-wegen-vergewaltigung-und-toetung-einer-chinesischen-studentin-rechtskraeftig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 10:49:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 148/2018 Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/urteil-des-landgerichts-dessau-rosslau-wegen-vergewaltigung-und-toetung-einer-chinesischen-studentin-rechtskraeftig/">Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 148/2018</p>
<p align="justify">Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und 9 Monate alten Angeklagten F. unter Freispruch im Übrigen wegen Vergewaltigung und Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die zum Tatzeitpunkt 20 Jahre und 6 Monate alte Angeklagte I. hat es wegen sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt; vom Vorwurf des Mordes hat es sie aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten F. gegen das landgerichtliche Urteil mit Beschluss vom 30. August 2018 als unbegründet verworfen. Mit Urteil vom heutigen Tage hat der Senat die Revision der Angeklagten I. und die diese Angeklagte betreffenden Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger ebenfalls zurückgewiesen.</p>
<p align="justify">Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen veranlasste der Angeklagte F. die Angeklagte I., eine beliebige fremde Frau anzusprechen und sie unter einem Vorwand in ihr Haus zu locken, um gemeinsam, erforderlichenfalls gewaltsam, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen. Der Aufforderung kam die Angeklagte I. nach, indem sie eine auf ihrer Joggingrunde befindliche chinesische Studentin wahrheitswidrig bat, ihr beim Transport von Kartons im Haus zu helfen. Als die Studentin der Angeklagten I. in das Haus folgte, bemächtigte sich der Angeklagte F. sogleich des Opfers und versuchte noch im Treppenhaus mit Unterstützung der Angeklagten I., sexuelle Handlungen an der sich wehrenden Frau vorzunehmen. Sodann zerrte F. das Opfer in eine leer stehende Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses. Dort kam es im Beisein der Angeklagten I. unter fortwährender Anwendung von Gewalt durch den Angeklagten F. zu verschiedenen sexuellen Handlungen an der Studentin, in die teilweise auch die Angeklagte I. einbezogen war. Nach näherer Anweisung des F. befragte I. sodann die Studentin, die zu diesem Zeitpunkt noch keine äußerlichen Verletzungen aufwies, nach ihren persönlichen Verhältnissen, u.a. danach, ob ihre Freunde die Polizei rufen würden. Die Fragen beantwortete das Tatopfer mit Nicken oder Schütteln des Kopfes. Anschließend erklärte der Angeklagte F., er werde seine Zigarette aufrauchen und das Opfer danach gehen lassen. Tatsächlich war er zu diesem Zeitpunkt entschlossen, die Studentin zu töten, um eine Entdeckung der Sexualstraftat zu verhindern. Ohne Kenntnis von diesem Entschluss begab sich die Angeklagte I. zu ihren Kindern in ihre im zweiten Obergeschoss des Hauses gelegene Wohnung und verblieb dort. In Abwesenheit der Angeklagten I. brachte der Angeklagte F. das Tatopfer durch massive Gewalteinwirkung zu Tode. Im Anschluss setzte er die I. davon in Kenntnis; auf Verlangen des Angeklagten F. unterstützte diese ihn beim Verbergen der Leiche.</p>
<p align="justify">Der Angeklagte F. hat mit seiner Revision die Verletzung materiellen Rechts gerügt. Der 4. Strafsenat hat dieses Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss vom 30. August 2018 als offensichtlich unbegründet verworfen, weil das landgerichtliche Urteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist. Insbesondere die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe und die Bejahung der besonderen Schwere der Schuld halten rechtlicher Nachprüfung stand.</p>
<p align="justify">Mit ihrer zu Ungunsten der Angeklagten I. eingelegten und mit der Sachrüge begründeten Revision hat die Staatsanwaltschaft beanstandet, dass sich das Landgericht von einer Beteiligung der Angeklagte I. an dem Tötungsgeschehen nicht zu überzeugen vermochte und diese deshalb insoweit freigesprochen wurde. Sie hat eine Verurteilung der Angeklagten I. (auch) wegen Mordes angestrebt. Dasselbe Ziel haben die Eltern des Tatopfers als Nebenkläger mit ihren Rechtsmitteln verfolgt. Die Angeklagte I. hat sich ihrerseits mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts gegen ihre Verurteilung gewandt.</p>
<p align="justify">Der Senat hat die Revision der Angeklagten I. ebenso wie die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger mit Urteil vom heutigen Tage als unbegründet verworfen. Die Überprüfung des Urteils auf das Rechtsmittel der Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Insbesondere hält die Verhängung einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten rechtlicher Nachprüfung stand. Der Senat hat das angefochtene Urteil aber auch insoweit als rechtsfehlerfrei angesehen, als sich die Strafkammer von einer Beteiligung der Angeklagten I. an dem Mord nicht zu überzeugen vermochte, weshalb es die Angeklagte insoweit freigesprochen hat. Mit den insoweit gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts gerichteten Angriffen haben Staatsanwaltschaft und Nebenkläger im Ergebnis keinen Rechtsfehler aufgezeigt.</p>
<p align="justify">Das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Dessau-Roßlau – 2 Ks 111 Js 11214/16 – vom 4. August 2017</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 6. September 2018</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schuldspruch wegen Überfalls in der Siegaue bei Bonn bestätigt</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/schuldspruch-wegen-ueberfalls-in-der-siegaue-bei-bonn-bestaetigt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Jun 2018 11:57:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Erpressung]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 101/2018 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung in&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/schuldspruch-wegen-ueberfalls-in-der-siegaue-bei-bonn-bestaetigt/">Schuldspruch wegen Überfalls in der Siegaue bei Bonn bestätigt</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 101/2018</p>
<p align="justify">Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung in zwei tateinheitlich zusammenfallenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts überfiel der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 2. April 2017 ein junges Paar, das in der Siegaue zeltete. Er erzwang unter Vorhalt einer Astsäge von beiden Opfern die Herausgabe von Wertsachen. Anschließend vergewaltigte er die Frau vor dem Zelt, während der Mann in Todesangst in dem Zelt verharren musste, von wo er die Polizei alarmierte.</p>
<p align="justify">Das Landgericht hat – sachverständig beraten &#8211; bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung angenommen, die die notwendige Schwere aufweise, um grundsätzlich eine Schuldbeeinträchtigung zu begründen. Das Landgericht ist gleichwohl von der uneingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen, da sich die Persönlichkeitsstörung nicht bei der Tat ausgewirkt habe.</p>
<p align="justify">Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Schuldspruch des landgerichtlichen Urteils bestätigt und insoweit die Revision des Angeklagten verworfen. Er hat jedoch den Strafausspruch aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen. Der Strafausspruch konnte nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hat. Es hätte der Darlegung bedurft, aufgrund welcher Auffälligkeiten in der Person des Angeklagten das Landgericht von einer erheblichen psychischen Erkrankung des Angeklagten ausgegangen ist, um rechtsfehlerfrei zu begründen, warum diese Auffälligkeiten bei der konkreten Tatausführung nicht zum Tragen kamen. Dem neuen Tatgericht obliegt es nunmehr, die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten erneut zu prüfen und das Strafmaß festzulegen.</p>
<p align="justify"><b>Vorinstanz: </b></p>
<p align="justify">LG Bonn &#8211; Urteil vom 19. Oktober 2017 – (50 KLs 17/17)</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 6. Juni 2018</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des Vaters und des Bruders des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers wegen Mordes</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/toetung-eines-27jaehrigen-mutmasslichen-vergewaltigers-auf-pendlerparkplatz-bei-neuenburg-am-rhein-bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-des-vaters-und-des-bruders-des-mutmasslichen-vergewaltigun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2016 19:49:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 186/2016 Das Landgericht Freiburg hatte einen zur Tatzeit 17 Jahre alten Schüler&#8230; </p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/toetung-eines-27jaehrigen-mutmasslichen-vergewaltigers-auf-pendlerparkplatz-bei-neuenburg-am-rhein-bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-des-vaters-und-des-bruders-des-mutmasslichen-vergewaltigun/">Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des Vaters und des Bruders des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers wegen Mordes</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 186/2016</p>
<p>Das Landgericht Freiburg hatte einen zur Tatzeit 17 Jahre alten Schüler wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und seinen Vater ebenfalls wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts lockten die beiden Angeklagten, die davon überzeugt waren, dass das spätere Tatopfer ihre Schwester bzw. Tochter einige Tage zuvor vergewaltigt hatte, mit Hilfe von zwei nicht revidierenden Mitangeklagten am 18. Juni 2014 auf einen Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein, indem ein möglicher Drogenverkauf vorgespiegelt wurde. Das von einem Angriff völlig überraschte Tatopfer wurde dort von einem der Mitangeklagten festgehalten und von dem 17jährigen Angeklagten, der sich zu der Tat bereits einige Tage zuvor entschlossen hatte, mit 23 Messerstichen getötet. Der Vater billigte das Tun seines Sohnes, weil er sich für die vermeintliche Vergewaltigung seiner Tochter rächen und Selbstjustiz üben wollte. Er wirkte selbst mit Fäusten, Tritten sowie einem Schlagstock auf das Opfer ein.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensrügen und auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">LG Freiburg &#8211; Urteil vom 7. Dezember 2015 &#8211; 6 KLs 100 Js 18248/14 AK 2/15 jug.</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 25. Oktober 2016</p>
<p>Der Beitrag <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com/toetung-eines-27jaehrigen-mutmasslichen-vergewaltigers-auf-pendlerparkplatz-bei-neuenburg-am-rhein-bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-des-vaters-und-des-bruders-des-mutmasslichen-vergewaltigun/">Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des Vaters und des Bruders des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers wegen Mordes</a> erschien zuerst auf <a rel="nofollow" href="https://www.michael-kirchhoff.com">DR. MICHAEL KIRCHHOFF Rechtsanwalt Steuerberater Potsdam und Berlin</a>.</p>
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		<title>Tötung einer 16-Jährigen nach dem Besuch des Herbstfests in Rockenhausen: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Mordes und Vergewaltigung</title>
		<link>https://www.michael-kirchhoff.com/toetung-einer-16-jaehrigen-nach-dem-besuch-des-herbstfests-in-rockenhausen-bundesgerichtshof-bestaetigt-verurteilung-wegen-mordes-und-vergewaltigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Pressemitteilung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Sep 2016 15:27:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Jugendstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Mord]]></category>
		<category><![CDATA[Rockenhausen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Tötung]]></category>
		<category><![CDATA[Vergewaltigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 169/2016 Das Landgericht Kaiserslautern hatte einen heute 21 Jahre alten Praktikanten&#8230; </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 169/2016</p>
<p>Das Landgericht Kaiserslautern hatte einen heute 21 Jahre alten Praktikanten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren verurteilt.</p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen des Landgerichts lernten sich der Angeklagte und das spätere Tatopfer am Abend des 12. September 2015 auf dem Herbstfest in Rockenhausen kennen. Nachdem der Angeklagte die 16-Jährige am frühen Morgen des 13. September 2015 zum Bahnhof in Rockenhausen begleitet hatte, zwang er sie auf einer nahegelegenen Grünfläche mit Gewalt zur Duldung des Geschlechtsverkehrs. Anschließend erdrosselte er die junge Frau mit seinem Gürtel, um die Entdeckung der vorausgegangenen Vergewaltigung zu verhindern. Ihre Leiche warf er in einen Kanalschacht.</p>
<p align="justify">Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, weil das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern keine ihn beschwerenden Rechtsfehler aufweist.</p>
<p align="justify">Vorinstanz:</p>
<p align="justify">Landgericht Kaiserslautern – Urteil vom 12. Mai 2016 – 1 KLs 6035 Js 14853/15 jug</p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 27. September 2016</p>
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