Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des Vaters und des Bruders des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers wegen Mordes

Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des Vaters und des Bruders des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers wegen Mordes

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 186/2016

Das Landgericht Freiburg hatte einen zur Tatzeit 17 Jahre alten Schüler wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und seinen Vater ebenfalls wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts lockten die beiden Angeklagten, die davon überzeugt waren, dass das spätere Tatopfer ihre Schwester bzw. Tochter einige Tage zuvor vergewaltigt hatte, mit Hilfe von zwei nicht revidierenden Mitangeklagten am 18. Juni 2014 auf einen Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein, indem ein möglicher Drogenverkauf vorgespiegelt wurde. Das von einem Angriff völlig überraschte Tatopfer wurde dort von einem der Mitangeklagten festgehalten und von dem 17jährigen Angeklagten, der sich zu der Tat bereits einige Tage zuvor entschlossen hatte, mit 23 Messerstichen getötet. Der Vater billigte das Tun seines Sohnes, weil er sich für die vermeintliche Vergewaltigung seiner Tochter rächen und Selbstjustiz üben wollte. Er wirkte selbst mit Fäusten, Tritten sowie einem Schlagstock auf das Opfer ein.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf Verfahrensrügen und auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Freiburg – Urteil vom 7. Dezember 2015 – 6 KLs 100 Js 18248/14 AK 2/15 jug.

Karlsruhe, den 25. Oktober 2016