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BANKRECHT

Kreditvertrag, Leasing, Factoring, Kreditsicherung, Geldwäsche, Anlegerschutz
  • Kreditvertragsrecht
  • Zahlungsverkehr
  • Finanzierungs-, Operating-, und Immobilienleasing
  • Wertpapierhandel
  • Prospekthaftung
  • Anlegerschutz
  • Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG)
  • Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)

Das Bankrecht regelt einerseits das privatwirtschaftliche Handeln der Kreditinstitute am Markt im Verhältnis zu ihren Kunden, also die Bankgeschäfte, und andererseits deren eigentlichen Bankbetrieb.

Das Bankrecht ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Es gibt jedoch eine Vielzahl von einzelnen Vorschriften und speziellen Gesetzen mit zahlreichen Regelungen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Banken / AGB-Sparkassen)
  • Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunden (Bankvertragsrecht)
  • Kreditformen
  • Kreditsicherung (Registerpfandrechte, Bürgschaften, Verpfändungen, u.ä.)
  • Auslandsgeschäft
  • Zahlungsverkehr
  • Wertpapierhandel
  • Depotgeschäft
  • Investmentgeschäft
  • Emissionsgeschäft
  • Vermögensverwaltung
  • Verwahrgeschäft
  • Factoring / Leasing
  • Wettbewerbsrecht
  • Insolvenzverfahren
  • Geldwäsche
  • Datenschutzrecht
  • Bankentgelte
  • Electronic Banking
  • SEPA

Das Bankrecht hat in den vergangenen Jahren eine stetig wachsende Bedeutung erfahren und sich zu einem Kernfach des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts entwickelt. Es ist heute ein Zentralgebiet in der Rechtsprechung der Zivilgerichte vor allem wegen der ganz erheblichen Zunahme von Rechtsstreitigkeiten gegen Banken.

Nicht nur die Wirtschaft, auch die privaten Verbraucher bedienen sich zur Durchführung von Investitionen der von Banken zur Verfügung gestellten Fremdmittel. Selbst kleinere Anschaffungen werden mit Konsumentenkrediten finanziert, größere Investitionen, wie der private Hausbau oder Investitionen im gewerblichen Bereich, sind ohne den Einsatz von Finanzierungsmitteln praktisch undenkbar.

Die Dynamik des Bankrechts wird schließlich verstärkt durch eine rege Tätigkeit des deutschen und des europäischen Gesetzgebers. So haben insbesondere die EU-Zahlungsdiensterichtlinie und die EU-Verbraucherkreditrichtlinie zu tiefgreifenden Änderungen im deutschen Recht – u.a. mit der Einfügung gänzlich neuer Anschnitte in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – geführt.