MARTIN KUBSCH

Martin Kubsch

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Martin Kubsch wurde in Berlin geboren. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Nach bestandener Abiturprüfung auf dem grundständig-humanistischen Gymnasium Berlin-Steglitz begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das er nach dem Wechsel an die Freie Universität Berlin im Jahre 1995 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss.

Während des Referendardienstes im Bezirk des Kammergerichts war er in einer Zivilkammer des Landgerichts Berlin, bei der Staatsanwaltschaft Berlin in einer Jugendstrafabteilung, einer Berufungstrafkammer des Landgerichts Berlin und einem Strafsenat des Kammergerichts tätig. In der verwaltungsrechtlichen Ausbildung befasste er sich mit dem 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, das die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung regelte.

Nach bestandenem 2. juristischen Staatsexamen und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft begann er seine anwaltliche Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Helmut Probst, wo er neben der Bearbeitung strafrechtlicher Mandate auch erb- und familienrechtliche Mandate betreute, sowie als Notarvertreter tätig war.

Nach einer kurzen Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Furmanek Gollan Krane in Neuruppin wechselte er im Jahre 2003 zu der in Berlin und Potsdam ansässigen Kanzlei ERBE Rechtsanwälte und Steuerberater. Dort bearbeitete er schwerpunktmäßig Mandate aus dem wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich, allen sonstigen strafrechtlichen Gebieten einschließlich des Jugendstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrechts, des Verkehrsstrafrechts und des Revisionsrechts sowie in Bußgeldverfahren. Zudem beriet Rechtsanwalt Kubsch und betreute sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen in zivilrechtlichen Haftungsfällen.

Seit 2007 ist er berechtigt, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Im Jahre 2015 wechselte er zu der Kanzlei Kirchhoff Rechtsanwälte und Steuerberater. Dort verteidigt er Unternehmen und Einzelpersonen in allen strafrechtlich relevanten Situationen. Einen zivilrechtlichen Schwerpunkt bildet die Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen im Wirtschaftsrecht. Zudem vertritt er Mandanten in allen allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt Kubsch ist darüber hinaus in der evangelischen Kirche als Mitglied des Gemeindekirchenrates und stellvertretendes Mitglied des Kreiskirchenrates ehrenamtlich engagiert.