steuerberatung

STEUERBERATUNG

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt:

„Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, daß ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht.“

(BFH-Urteil vom 20. Mai 1997, – VIII B 108/96 -, NJW 1998, Seite 928)

 

Wir bieten Ihnen laufende steuerlich-gestaltende Beratungsleistungen im unternehmerischen und privaten Bereich, mit denen wir die wirtschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung zum größtmöglichen Nutzen unserer Mandanten abrunden.

Label DATEV SmartExpert

Steuergestaltung und Beratung:

  • Gestaltungs- und Existenzgründungsberatung (Unternehmensgründung, Rechtsformwahl, Unternehmenskauf und -verkauf, Umwandlung, Verschmelzung, Liquidation)
  • Nachfolgeregelung in mittelständischen Vermögen oder Unternehmen zur steuerlichen Optimierung, insbesondere auch zur Durchführung einer vorweggenommenen Erbfolge
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (Unternehmertestament, Güterstandsschaukel)
  • Investition und Finanzierung (Unternehmensbewertung nach IDW S 1 (Ertragswertverfahren und DCF-Verfahren)
  • Laufende Beratung, Sonderberatungen sowie Steuerplanung und –gestaltung
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen nach steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten
  • Immobilienbesteuerung (Erwerb und Übertragung von Grundstücken)
  • Beratung und Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Beantragung von Investitionszulagen
  • Selbstanzeigeberatung



Finanzbuchhaltung und Jahresabschlüsse:

  • Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen, Gehaltsabrechnungen (System DATEV)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellen von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen und Steuerbilanzen (E-Bilanz) für Unternehmen aller Rechtsformen (Basel III, KWG)
  • Sonderbilanzen, wie beispielsweise Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen und Liquidationsbilanzen
  • Gewinnermittlungen (Einnahme-Überschuss-Rechnung nebst Anlage EÜR)




Steuererklärungen:

  • Steuererklärungen für Gesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmen, Freiberufler und Privatpersonen (Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Feststellungserklärungen)
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen (auch Rentner, Studierende und Ausländer)
  • Beratung bei der Abgeltungsteuer (Kapitaleinkünfte)
  • Erbschaftsteuererklärungen und Schenkungsteuererklärungen



Rechtsmittelverfahren:

  • Vertretung vor Finanzbehörden (Einspruch) und Finanzgerichten (Klageverfahren) sowie beim Bundesfinanzhof (Nichtzulassungsbeschwerde, Revision); Eilverfahren
  • Betreuung und Vertretung in Steuerstrafverfahren vor den Finanzbehörden und Strafgerichten