Handelsrecht

HANDELSRECHT

Kaufmann, Handelsgeschäfte, Handelsvertreter, Handelsmakler, Prokura, Jahresabschluss

Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Seine wichtigste Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB), das am 1. Januar 1900 zeitgleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten ist.

Die Geltung des HGB hängt von der Kaufmannseigenschaft der Beteiligten ab. Vielfach knüpft das HGB an bürgerlich-rechtliche Rechtsinstitute an und formt sie den kaufmännischen Bedürfnissen entsprechend weiter aus.

Historisch greift das HGB in weiten Teilen auf den Normenbestand des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs (ADHGB) von 1861 zurück, das von der Frankfurter Nationalversammlung angenommen und von den einzelnen deutschen Staaten im Wege der Parallelgesetzgebung in Kraft gesetzt wurde.

Einen wesentlichen Beitrag zu seiner einheitlichen Handhabung leistete das 1869 eingerichtete Bundesoberhandelsgericht (ab 1871: Reichsoberhandelsgericht), dessen oft grundlegende Entscheidungen bis heute zitiert werden.

Das HGB ist in fünf Bücher unterteilt:

Im Ersten Buch enthält es Vorschriften über den Handelsstand und bietet die handelsrechtlichen Hauptbegriffe (Handelsstand mit Normierung des Kaufmannsbegriffs, des Registerrechts, des Rechts der Firma, der besonderen handelsrechtlichen Vollmachten (Prokura, Handlungsvollmacht), des Rechts der Handlungsgehilfen, Handelsvertreter und Handelsmakler).

Das zweite Buch befasst sich unter der Überschrift „Handelsgesellschaften und Stille Gesellschaft“ mit den Personengesellschaften (Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft).

Im dritten Buch beschäftigt sich das Handelsgesetzbuch (HGB) mit Handelsbüchern sowie den Vorschriften über die Buchführung und über das Bilanzrecht einschließlich der Ergänzungen für Kapitalgesellschaften zu den Abschlüssen und Berichten. Weiter bestehen Ergänzungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften.

Das Vierte Buch des HGB regelt unter der Überschrift „Handelsgeschäfte“ die einzelnen, von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte und enthält Sonderbestimmungen für einzelne Vertragstypen (Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft, Lagergeschäft).

Im fünften Buch befasst sich das Handelsgesetzbuch (HGB) mit dem Seehandel (Seehandelsrecht).

Das deutsche Handelsrecht wird zunehmend durch das europäische Recht im Zuge der Rechtsangleichung geprägt, wie beispielsweise das Handelsregisterrecht (Publizitäts- und Zweigniederlassungsrichtlinie), das Handelsvertreterrecht (Handelsvertreterrichtlinie), das Recht der Handelsbücher, das durch zahlreiche EG-Richtlinien ausgestaltet worden ist und weiter beeinflusst wird.