steuerrecht

STEUERRECHT

Abgeltungsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Schenkungsteuer, Steuererhebung, Steuerfestsetzung, Umsatzsteuer
Deutsches Anwaltsinstitut

Zertifikat Lehrgang Steuern und Betrieb des Deutschen Anwaltsinstituts e. V.

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Das Steuerrecht regelt die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die Rechte und Pflichten im Steuerrechtsverhältnis begründen. Sie werden konkretisiert oder ergänzt in den Einzelsteuergesetzen (z.B. im Einkommensteuergesetz (EStG)). Bei Personensteuern ist zwischen persönlicher (subjektiver) und sachlicher (objektiver) Steuerpflicht zu unterscheiden. Während sich die sachliche Steuerpflicht auf die Besteuerungsgegenstände bezieht, beschreibt die persönliche Steuerpflicht parallel hierzu unterschiedliche Besteuerungsdimensionen der Personen. Die Steuerpflichten nicht-vermögensrechtlicher Art bestehen vor allem in allgemeinen Mitwirkungspflichten (§ 90 Abgabenordnung (AO)), Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§§ 140 bis 148 AO), Steuererklärungspflichten (§§ 149 bis 153 AO) sowie Auskunfts-, Vorlage- und Anzeigepflichten (u. a. §§ 93 bis 97, 134 bis 139 AO). Diese Pflichten können auch Dritte betreffen. (Tipke / Lang, Steuerrecht)

Im Steuerrecht wird der Staat hoheitlich tätig. Es besteht ein Über-/Unterordnungsverhältnis, denn der Bürger ist der Besteuerung unterworfen, der er sich als „Eingriff“ in verfassungsrechtlich geschützte Positionen nicht entziehen kann.

Diese sogenannte hoheitliche Eingriffsverwaltung in Rechtspositionen des Bürgers bedarf deshalb einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, um Rechtsunsicherheiten und Willkür zu vermeiden.

Der Gewährleistung dieser Rechtssicherheit und Gerechtigkeit dient das sogenannte Legalitätsprinzip, das aus dem Grundgesetz (GG), dem höchstrangigen innerstaatlichen Recht, abgeleitet wird (Artikel 2 Absatz 1; Artikel 20 Absatz 3; Artikel 14 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 GG). Dieses Prinzip bedeutet, dass die Auferlegung von Steuerlasten allein dem Gesetz vorbehalten ist. Sie ist nur zulässig, sofern und soweit sie durch Gesetz angeordnet ist (Gesetzmäßigkeit der Besteuerung).

Das Legalitätsprinzip verhindert damit, dass Exekutive (Verwaltung) oder Judikative (Rechtsprechung) neue Steuern erfinden, beliebig erheben oder auch nur erhöhen können.

„Keine Steuer ohne Gesetz.“ (lat: „Nullum tributum sine lege.“)

Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden (§ 85 AO).

Vereinbarungen zwischen Staat und Bürger über eine „gesetzmäßige Steuerschuld“ sind unzulässig.

Nachfolgend eine Aufzählung der Steuerarten von A bis Z, von denen einige abgeschafft worden sind:

  • Abgeltungssteuer
  • Baulandsteuer
  • Beförderungssteuer
  • Biersteuer
  • Börsenumsatzsteuer
  • Branntweinsteuer
  • Einkommensteuer
  • Energiesteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Ergänzungsabgabe
  • Essigsäuresteuer
  • Feuerschutzsteuer
  • Gesellschaftsteuer
  • Getränkesteuer
  • Gewerbesteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundsteuer
  • Hundesteuer
  • Hypothekengewinnabgabe
  • Investitionssteuer
  • Jagd- und Fischereisteuer
  • Kaffeesteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • KFZ-Steuer
  • Kinosteuer
  • Kirchensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Konjunkturzuschlag
  • Leuchtmittelsteuer
  • Lohnsteuer
  • Lustbarkeitssteuer
  • Mineralölsteuer
  • Notopfer Berlin
  • Ökosteuer
  • Rennwettsteuer
  • Salzsteuer
  • Schankerlaubnissteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Speiseeissteuer
  • Spielbankabgabe
  • Spielkartensteuer
  • Stabilitätszuschlag
  • Stromsteuer
  • Süßstoffsteuer
  • Tabaksteuer
  • Tanzsteuer
  • Teesteuer
  • Tonnagesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Vermögensabgabe
  • Vermögensteuer
  • Verpackungssteuer
  • Versicherungssteuer
  • Wechselsteuer
  • Wertpapiersteuer
  • Zuckersteuer
  • Zündwarensteuer
  • Zweitwohnungssteuer