Versicherungsrecht

VERSICHERUNGSRECHT

Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, Hausrat, Kasko, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Rechtsschutz, Rentenvorsorge, Schadensfall, Versicherungsbetrug, Versicherungsvertrag, Gesundheitsfragen, Belehrung, Widerruf, Unfall, Gliedertaxe, Krankentagegeld, Zahnzusatzversicherung, arbeitsunfähig, berufsunfähig, mindestens 50 Prozent, Versicherungssumme, Versicherungsschein, BU-Rente, Entschädigung, Stornogebühren, Wohngebäude, Neuwert 1914, Diebstahl, Brand, Feuer, Sturm, Blitz, Hagel, Leitungswasser, Explosion, Implosion, Vandalismus, Überspannung, Auto, KFZ, Betriebsunterbrechung, Anfechtung, Rücktritt, vorsätzlich, grob fahrlässig, arglistige, Obliegenheiten, Makler, Versicherungsvertreter, Unterversicherung, Versicherungsnehmer, Valoren, Transportversicherung, DTV-Güter, Gefahrerhöhung, Risiko, Tierhalterhaftpflicht, Quote, Sachverständiger, Gutachten, Summenversicherung

Es berät und betreut Sie in Praxisgemeinschaft Rechtsanwalt Holger Panzig, der zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht ist.

Kanzlei Holger Panzig

Es gibt kaum ein Risiko, das nicht versichert wird. Um so reichhaltiger sind die Probleme im Schadensfall. Ob es nun die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, aus der man Leistungen erwartet, ein Unfall für den man eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, ein Einbruchsdiebstahl, während des Urlaubs, ein Betrieb, der Opfer der Flammen wurde oder die private Rentenvorsorge wie auch viele andere Risiken – immer hat es etwas mit dem Geld zu tun, das man jahrelang eingezahlt hat, um für den Schadensfall versichert zu sein.

Das Versicherungsrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet mit einem eigenen Gesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieses Gesetz und die auf seiner Basis und der seiner Musterbedingungen mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Versicherungsbedingungen regeln das Miteinander zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Dabei handelt es sich nicht um ein Gesetz zu Gunsten der Versicherer, sondern es enthält besonderen Schutz für den Versicherungsnehmer. Zudem sorgt die Rechtsprechung für die ständige Vitalisierung des Versicherungsrechts. Die Kenntnis und Anwendung des Gesetzes, der Versicherungsbedingungen und der Rechtsprechung im Versicherungsrecht sowie die hieraus schlussfolgernd richtige Beratung im Bereich dieses nicht ganz einfachen Rechtsgebietes darf der Mandant von seinem Fachanwalt im Versicherungsrecht erwarten.