Bundesverwaltungsgericht Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, darf in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden Pressemitteilung 2. März 2017 Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 11/2017 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG umfasst auch…