Urteil wegen Polizistenmordes in Herborn rechtskräftig

Urteil wegen Polizistenmordes in Herborn rechtskräftig

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 133/2017

Das Landgericht Limburg an der Lahn hat den Angeklagten u.a. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord sowie gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fuhr der Angeklagte am 24. Dezember 2015 in einem Regionalzug ohne Fahrschein. Nachdem der Zugbegleiter eine Polizeistreife hinzugerufen hatte, tötete der Angeklagte einen Polizeibeamten mit mehreren Messerstichen und verletzte dessen Kollegen schwer; er handelte dabei aus Hass auf Polizeibeamte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 15. August 2017 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Limburg (Lahn) 2 Js 59526/15 – 2 Ks

Karlsruhe, den 28. August 2017